Umstellung der Schutzkleidung im Rettungsdienst gem. DGUV Regel 105-003
Im Mai 2017 wurde die Schutzkleidung im Rettungsdienst an die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenvorgaben angepasst. Auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse wurde von den Verantwortlichen die entsprechende Schutzkleidung ausgesucht und an die Mitarbeiter/-innen ausgegeben. Die Ausstattung setzt sich wie folgt zusammen:
- Einsatzschutzjacke
- Einsatzweste
- Softshelljacke
- Schutzhose
- Sweatshirt
- Poloshirt
Die Kleidungskomponenten stehen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung und werden nach einem zertifizierten Waschverfahren desinfizierend gereinigt.
Ergänzt wird die Schutzkleidung durch Sicherheitsschuhe, die mindestens der Kategorie S 2 Typ B entsprechen. Durch den deutlich höheren Anteil an Tagesleuchtfarbe, werden die neuen Vorgaben der DGUV 105-003 eingehalten.